Sofortmaßnahmen

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Gremium

Gemeindeausschuss

Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und aus vier Referenten. Die Wahl des Gemeindeausschusses durch den Gemeinderat erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Vorschlag des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung und in offener Abstimmung in einem einzigen Wahlgang. In den Gemeindeausschuss können auch Bürger gewählt werden, die nicht dem Gemeinderat angehören.  Ihre Anzahl darf die Hälfte der Ausschussmitglieder und jedenfalls die Hälfte der einer jeden Sprachgruppe zustehenden Sitze im Ausschuss nicht übersteigen. Sie müssen die Voraussetzungen der Vereinbarkeit und der Wählbarkeit zum Ratsmitglied und zum Referenten erfüllen. Der Gemeindeausschuss wird vom Bürgermeister einberufen. Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.

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